Alles Gute und vor allem Gesundheit im Jahr 2016.
Steuerreform
Die vom ÖGB durchgesetzte Lohnsteuer-Entlastung wird erstmals bei der Auszahlung der Jänner-Löhne/-Gehälter wirksam. Auch die Maßnahmen zur Gegenfinanzierung treten in Kraft – mehr unter: www.oegb.at/lohnsteuerrunter
Arbeitsrecht
All-in-Verträge: Der Grundlohn muss ausgewiesen werden, das bringt mehr Transparenz bzw. die De-facto-Abschaffung der All-in-Verträge.
Ausbildungskosten: Arbeitgeber dürfen Ausbildungskosten bei Jobwechsel nur mehr vier Jahre lang zurückfordern; auch die Höhe der erlaubten Rückforderung sinkt mit jedem Monat.
Konkurrenzklauseln: nur mehr für ArbeitnehmerInnen, die mindestens 3.240 Euro brutto verdienen.
Lohn-/Gehaltszettel: Einklagbares Recht auf monatliche Lohnabrechnung.
Informationspflicht: Teilzeitbeschäftigte müssen über freie Vollzeitstellen in Betrieben informiert werden.
Arbeitszeit: Die tägliche Höchstarbeitszeit bei Montagearbeit kann von zehn auf zwölf Stunden erhöht werden, wenn es sich um aktive Reisezeit handelt.
Pensionen
Pensionsanpassung: Die Pensionen steigen am 1. Jänner um 1,2 Prozent.
Teilpension: Sonderform der Altersteilzeit. Die Arbeitszeit kann um 40 bis 60 Prozent reduziert werden, für die Gehaltseinbußen gibt es einen 50-prozentigen Ersatz vom AMS.
Kindererziehungszeiten: Auch Frauen mit weniger als 15 Beitragsjahren bekommen pro Kind vier Jahre für die Pension angerechnet.
Schule
Die Zentralmatura findet erstmals auch an BHS statt – wie an den AHS von 9. bis 19. Mai. Außerdem sollen im Herbst erste Maßnahmen aus der Bildungsreform in Kraft treten: neue Schuleingangsphase, mehr Schulautonomie, Bildungsdirektionen.
Gesundheit
Die Spitäler der Steiermark und Wiens arbeiten bereits seit 2015 mit der elektronischen Gesundheitsakte ELGA, Anfang 2016 kommen Niederösterreich und Kärnten (sowie die Einrichtungen der Unfallversicherung AUVA) dazu, im Herbst die restlichen Bundesländer; niedergelassene ÄrztInnen freiwillig ab Mitte des Jahres.
Neue Werte in der Sozialversicherung
Höchsbeitragsgrundlage (ASVG): Monatlich: 4.860 Euro.
Geringfügigkeitsgrenzen (Versicherungsgrenzen): Monatlich 415,72 Euro, täglich 31,92 Euro.
Rezeptgebühr: Die Rezeptgebühr beträgt 5,70 Euro. Befreiung von der Rezeptgebühr für Menschen, deren monatliche Nettoeinkünfte 882,78 Euro für Alleinstehende bzw. 1.323,58 für Ehepaare nicht übersteigen. Diese Beträge erhöhen sich für jedes Kind um 136,21 Euro.
Ausgleichszulagen-Richtsatz (“Mindestpension”): für Alleinstehende 882,78 Euro, für Ehepaare 1.323,58 Euro. Erhöhung für jedes Kind um 136,21 Euro.
Pflegegeld
Das Pflegegeld wird 2016 erstmals seit 2009 erhöht. Die neuen Pflegegeldstufen:
- Stufe 1: 157,30 Euro
- Stufe 2: 290,00 Euro
- Stufe 3: 481,80 Euro
- Stufe 4: 677,60 Euro
- Stufe 5: 920,30 Euro
- Stufe 6: 1.285,20 Euro
- Stufe 7: 1.688,90 Euro
Neu geregelt ist die Vermittlung von 24-Stunden-Betreuung:
Agenturen dürfen ihre Dienste nicht unaufgefordert anbieten, Vermittlungsverträge dürfen nur schriftlich abgeschlossen werden.
Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe steigt um 1,9 Prozent. Für Kinder bis zwei Jahre beträgt sie 111,80 Euro pro Monat, für Drei- bis Neunjährige 119,60 Euro, und für Zehn- bis 18-Jährige 138,80 Euro, darüber 162 Euro. Angehoben wurden auch die Geschwisterstaffel und die erhöhte Beihilfe für erheblich behinderte Kinder.
Quelle: ÖGB