KV Hotel- und Gastgewerbe Info

KV Hotel- und Gastgewerbe: Gewerkschaften orten Signal für Wiederaufnahme der KV-Verhandlungen

WK-Spartenobmann Hinterleitner kündigt als Ziel an, alles zu tun, damit Rahmenbedingungen für Beschäftigte passen.

„Für schlechte Stimmung im Tourismus sorgen nicht diejenigen, die Missstände und Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz anprangern und bekämpfen, sondern diejenigen, die dafür verantwortlich sind“, kommentieren die Verhandlungsführer für den Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe, Rudolf Komaromy (vida) und Alfred Gajdosik (GPA-djp) die Reaktion von Helmut Hinterleitner, Obmann der WK-Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft,  auf aktuelle Aussagen des AK-Präsidenten in Kärnten.

Das Motto „Miteinander – nicht gegeneinander“, wie es Hinterleitner heute für die Branche forderte, sowie das medial geäußerte Bekenntnis, alles dafür zu tun, dass die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten passen, orten Komaromy und Gajdosik als Signal für ein Zurück an den Verhandlungstisch: „Diese Aussagen können eigentlich nur bedeuten, dass die Arbeitgeber unserer Aufforderung nachkommen, die Verhandlungen über den Kollektivvertrag, die sie nach der 3. Runde abgebrochen haben, fortzusetzen und den Beschäftigten endlich eine faire Einkommenserhöhung zukommen zu lassen. Wir sind gesprächsbereit und warten auf Vorschläge für Verhandlungstermine!“


Zur geforderten Verkürzung der Nachtruhezeit ist einmal mehr klarzustellen, dass die Nachtruhe gesetzlich geregelt ist und daher eine Änderung nicht zu einer Bedingung bei Kollektivvertragsverhandlungen erhoben werden kann. Die Nachtruhe massiv zu verkürzen und den Beschäftigten trotz der ohnehin besonders schwierigen Arbeitsbedingungen in der Branche die dringend notwendige Erholungsphase zwischen zwei Diensten zu nehmen ist außerdem sicher keine Veränderung der Rahmenbedingungen im Sinne der Beschäftigten.

Die Forderungen der ArbeitnehmerInnenvertretung bleiben jedenfalls aufrecht:

• Schrittweise Anhebung von Mindestlohn bzw. Mindestgehalt auf 1.500.- Euro
• Angemessene Einkommenserhöhung für alle Beschäftigten
• Angemessene Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen und Übernahme der    Internatskosten durch die Arbeitgeber
• Ein bundesweit einheitliches, modernes Lohn- und Gehaltssystem mit neuer Nomenklatur und einheitlichen Lohn- bzw. Gehaltstabellen

Quelle: VIDA

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