ALL-IN

Dieser Artikel soll über den Werdegang des ALL-IN Dienstvertrags aufklären und was ALL-IN bedeutet, deswegen gibt es hier viel zu lesen.
Es ergeben sich viele Fragen, wenn man sich Gedanken darüber macht wie z.B.:

Warum gibt es einen ALL-IN Vertrag?
Wieso erhalten seit heuer alle neuen Mitarbeiter/innen im Verkauf, eine ALL-IN Vereinbarung, welche einen Dienstvertrag mit Provision abschließen?
Was hat der Zentralbetriebsrat, im Auftrag der Betriebsräte, für die bestehenden Arbeitnehmer/innen getan?
und vieles mehr …

Warum gibt es einen ALL-IN Vertrag?
Die sogenannte ALL-IN Vereinbarung war früher nur für Führungskräfte gedacht, denn Führungskräfte sollten so flexibel arbeiten dürfen, wie es die auferlegte Verantwortung und das Arbeitspensum verlangte.
Durch die Vereinbarung ALL-IN war und ist es den Führungskräften möglich, die tägliche Arbeitszeit selbstständig den notwendigen Gegebenheiten anzupassen.

Wieso erhalten seit heuer alle neuen Mitarbeiter/innen im Verkauf, eine ALL-IN Vereinbarung, welche einen Dienstvertrag mit Provision abschließen?
Seit heuer werden nicht nur Führungskräfte mit einem ALL-IN Vertrag konfrontiert, sondern alle neuen Mitarbeiter/innen im Verkauf welche einen Vertrag mit Provision abschließen.
Leider gibt es keine gesetzliche Grenze, einen Mindestlohn oder eine bestimmte Beschäftigungsgruppe im Kollektivvertrag, ab dem ein ALL-IN Vertrag vereinbart werden darf.
Deswegen setzt sich der ALL-IN Vertrag immer mehr in der Wirtschaft durch, sowie in unserem Unternehmen.

Warum darf das Unternehmen eine ALL-IN Vereinbarung im Vertrag fixieren?
Unser Unternehmen hat sich dazu entschlossen, künftig Verträge mit einer ALL-IN Vereinbarung anzubieten, für Verkäufer/innen mit Provison. Gegen diese Entscheidung des Unternehmens, können Betriebsräte wenig ausrichten, da die künftigen Mitarbeiter/innen noch nicht Teil der Belegschaft sind. Betriebsräte vertreten die Anliegen der Arbeitnehmer/innen welche ein Dienstverhältnis im Unternehmen haben, sie können kaum ein Anliegen vertreten, wenn noch keines vorhanden ist!
Die künftigen Arbeitnehmer/innen bestätigen durch Unterschrift auf dem Vertrag, das Einverständnis zur ALL-IN Vereinbarung, der Vertrag wird dadurch gültig.

Was hat der Zentralbetriebsrat, im Auftrag der Betriebsräte, für die bestehenden Arbeitnehmer/innen getan?
Wir als Zentralbetriebsrat konnten bisher verhindern, dass die bestehenden Dienstverhältnisse geändert werden. Das Unternehmen hat uns mündlich versichert, im Jahr 2015 keine Änderungen durchzuführen. Wie lang wir es genau verhindern können, wissen wir nicht.
Wie oben bereits beschrieben, bekundet jede Mitarbeiterin oder jeder Mitarbeiter, durch eine Unterschrift auf der Vereinbarung oder dem Vertrag, ihr oder sein Einverständnis .
Der Arbeitgeber kann jeder Mitarbeiterin oder jeden Mitarbeiter im Verkauf mit Provision, eine ALL-IN Vereinbarung anbieten. Wenn sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter entscheidet die ALL-IN Vereinbarung oder einen neuen Vertrag zu unterschreiben, gilt die ALL-IN Vereinbarung! Bevor es zu einer Unterschrift kommt, sollte im eigenen Interesse der Betriebsrat im Haus, die Arbeiterkammer oder Gewerkschaft, um Rat gefragt werden. In Häusern mit Betriebsrat muss der Betriebsrat rechtzeitig von einer bevorstehenden Änderung der bestehenden Verträge informiert werden, um den Betriebsräten das Recht des Mitspracherechts zu gewähren. In Häusern ohne Betriebsrat, sind lediglich die Mitarbeiter/innen über die gewünschte Änderung zu informieren. Jede/r Einzelne/r entscheidet selbst, ob die Änderung angenommen wird.
Eine Änderung des Vertrages kann jederzeit während eines Dienstverhältnisses angeboten werden, außer während eines Betriebsübergangs welcher durch das Gesetz AVRAG ein Jahr vor Änderungen bzw. Verschlechterung des Vertrags grundsätzlich schützt, außer man stimmt zu, mehr dazu bei der Arbeiterkammer.

Was können die Betriebsräte, oder der Zentralbetriebsrat tun?
Die Aufgabe eines Betriebsrates ist unter anderem, die Einhaltung der Mindestgehälter des Kollektivvertrags, den Umgang mit den Dienstplänen, die physische oder psychische Belastung am Arbeitsplatz und vieles mehr zu kontrollieren.

Die Gewerkschaft GPA-djp stellt zu diesem Thema eine sehr ausführliche Broschüre, auch für Nicht-Mitglieder zur Verfügung:

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Falls jemanden die Broschüre zu viel zu lesen ist, befinden sich unterhalb ein paar Informationen zu ALL-IN.

Was bedeutet ALL-IN im Dienstvertrag?
Die Bezeichnung ALL-IN bedeutet, dass bestimmte zusätzlich geleistete Stunden wie z.B. Mehrstunden, Überstunden, Reisezeiten, Feiertagsstunden usw. oder sonstige Leistungen mit dieser Vereinbarung mit dem angegebenen Gehalt abgegolten sind.
Eine genaue Beschreibung welche Stunden mit ALL-IN abgegolten sind, muss im Vertrag detailliert angegeben sein.

Warum darf ein ALL-IN Vertrag für Verkäufer und Verkäuferinnen mit Provision ohne zusätzliche Prämie oder Pauschale vereinbart werden?
Der Kollektivvertrag der Handelsangestellten regelt in der Gehaltsordnung, dass das gesamte Entgelt am Ende des Jahres (Fixum, Provision, Prämien und Pauschalen) zu prüfen ist, ob der Mindestgehalt laut Kollektivvertrag 14 x im Jahr ohne Überstunden erreicht wurde.

Gilt ein ALL-IN Vertag auch bei Teilzeitbeschäftigung?
Ja, eine ALL-IN Regelung darf auch mit Teilzeit Beschäftigten vereinbart werden.

Wie muss der Arbeitgeber die ALL-IN Vereinbarung prüfen?
Die Überstunden, Reisezeiten, Öffnungszeiten, Feiertagszuschläge usw. dürfen nur dann im Jahresgehalt enthalten sein, wenn die berechnete Summe der genannten Stunden den Mindestgehalt des Kollektivvertrags um die Summe der genannten Stunden übersteigen.
Sollte der Mindestgehalt des Kollektivvertrages im Durchschnitt, nach Kontrolle der gesamten Arbeitszeiten plus der zusätzlich geleisteten Stunden des ganzen Jahres, nicht erreicht werden, muss der Arbeitgeber die entstandene Differenz im Jänner nachzahlen.

Warum ist es wichtig die eigenen Arbeitszeiten zu notieren, oder das Monatsjournal der Arbeitzeitaufzeichnung des Arbeitgebers zu verlangen?
Nur mit den eigenen Notizen oder den Monatsjournalen des Unternehmens, kann der Gehalt mit den geleisteten Stunden selbst überprüft werden.

Wie kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer den Gehalt selbst stichprobenartig kontrollieren?
Im Dienstvertrag wird das gültige Gehaltsgebiet, die Beschäftigungsgruppe und das Beschäftigungsjahr vereinbart und festgehalten.
Auf dem Lohnzettel wird monatlich die gültige Beschäftigungsgruppe und das gültige Beschäftigungsjahr notiert.
Die Gewerkschaften stellen Mitgliedern den gültigen Kollektivvertrag zur Verfügung, oder auf der Seite www.kollektivvertrag.at ist der gültige Kollektivvertrag abrufbar.
Mit dem Mindestgehalt des Kollektivvertrags, den Daten der Arbeitszeit der Aufzeichnungen oder des Monatsjournals, kann man selbst nachschauen ob der Gehalt erreicht wird. Eine Beschreibung wie zusätzlich geleistete Stunden berechnet werden müssen, steht detailliert im Kollektivvertrag.

Was mache ich, wenn ich den Gehalt nicht selbst prüfen kann?
Mit den Unterlagen der Zeitaufzeichnung und den Gehaltszetteln die Arbeiterkammer persönlich aufsuchen.
Für eine ausführliche Beratung ist es ratsam, zuvor einen Termin zu vereinbaren.
In Häusern mit Betriebsrat, kann der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter bei der Kontaktaufnahme mit der Gewerkschaft oder Arbeiterkammer geholfen werden.

Gelten die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeit- oder Arbeitsruhe-Gesetzes oder der Kollektivvertrag trotz ALL-IN?
Ja, und zwar alle Arbeitszeit- und Arbeitsruhe-Grenzen gelten auch mit einer ALL-IN Vereinbarung, sofern man kein/e leitende/r Angestellte/r im Sinne des Arbeitszeitgesetztes ist.
Die Regelungen im Kollektivvertrag sind gültig.

Welche Arbeitszeit-Grenzen sind gültig?
Die wöchentliche Arbeitszeit darf 50 Stunden bei volljährigen Arbeitnehmern nicht überschreiten.
Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden bei volljährigen Arbeitnehmern nicht überschreiten.
Wenn der Arbeitgeber einen besonderen Arbeitsbedarf beim Arbeitsinspektorat beantragt, kann für den angegebenen Zeitraum die wöchentliche Arbeitszeitgrenze 60 Stunden, die tägliche Arbeitszeit 12 Stunden betragen.

Welche Arbeitsruhe ist gültig
Die tägliche Ruhezeit muss für volljährige Arbeitnehmer 11 Stunden betragen, außer es wird ein außerordentlicher Arbeitsbedarf beim Arbeitsinspektorat beantragt.
Die wöchentliche Wochenendruhe für volljährige Arbeitnehmer muss 36 Stunden betragen, welche den Sonntag einschließen muss.

Quelle: GPA-djp

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