Online-Händler im Test


Es sollte um besseren Schutz für KonsumentInnen vor Kostenfallen im Internet gehen: Vor rund einem Jahr wurde die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie umgesetzt. Online-Anbieter müssen ihren KundInnen jetzt gewisse Informationen verpflichtend geben und für kostenpflichtiges Bestellen eine Bestätigung verlangen – Stichwort „Button-Lösung“.

Die AK testete 48 Webshops: Wie gehen sie mit den neuen Vorgaben in der Praxis um? Das Ergebnis zeigt: Die Button-Lösung passt im Großen und Ganzen. Doch die Pflichtinformationen vor dem Abschicken einer kostenpflichtigen Bestellung sind oft falsch platziert oder gehen unter.

Die Button-Lösung

Worum geht‘s?

Die Button-Lösung wurde vor allem eingeführt, um auf Internetabzocker zu reagieren, die etwa mit „Jetzt anmelden“-Buttons auf vermeintlichen Gratisseiten die Kosten verschleiern wollten. Jetzt sollen die KundInnen einen besseren Überblick über den Bestellvorgang haben: Online-Anbieter müssen sich von KonsumentInnen bestätigen lassen, dass ihnen die Zahlungspflicht bewusst ist, die mit der Bestellung einhergeht.

HINWEIS

Erst durch Klicken eines Bestellknopfes mit der Aufschrift „kostenpflichtig bestellen“, „jetzt zahlen“ oder einer ähnlichen eindeutigen Formulierung ist der Konsument an seine kostenpflichtige Bestellung gebunden. Formulierungen wie „bestellen“ oder „Bestellung abschicken“ reichen nicht!

Umsetzung geglückt?

Von den 48 getesteten Seiten setzen 41 die Button-Beschriftung korrekt um. Sieben verwendeten Button-Aufschriften wie „Bestellung abschließen“, „Bestellung abschicken“ oder „jetzt verbindlich buchen“. Das ist nicht gesetzeskonform – ein eindeutiger Hinweis auf die Zahlungspflicht fehlt hier.

ACHTUNG!

Einzelne Shops haben den Bestell-Button im Bestellablauf mehrfach eingebaut. Hier müssen KonsumentInnen rätseln, wann die Bestellung verbindlich wird.

Pflichtinfos – Weniger muss mehr sein

Worum geht’s?

Neben der Button-Lösung gilt auch, dass UserInnen vor Vertragsabschluss klar und deutlich auf gewissePflichtinformationen hingewiesen werden müssen. Damit sind vor allem der Preis und die wichtigsten Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung gemeint.

Die Regeln

Die Konsumenten sollen die Pflichtinfos nicht irgendwo zusammensuchen müssen, sondern rund um den Bestell-Button kompakt angezeigt bekommen:

  • Platzierung: Die Infos sollen direkt über dem Bestell-Button stehen, dazwischen dürfen keine sonstigen Angaben platziert sein. Links auf eine andere Seite oder Mouse-Over-Anzeigen reichen nicht aus.
  • Eindeutig erkennbar: Die Infos müssen sich vom Rest abheben, etwa durch Farbe und Schriftgröße.
  • Nicht zu umfassend: KonsumentInnen sollen das Wesentliche rund um ihren Vertrag vor Abgabe der Bestellung zentral und leicht erfassen

Umsetzung geglückt?

Das Ergebnis des AK Tests zeigt: In Sachen Übersichtlichkeit könnten sich die meisten Anbieter mehr anstrengen. Denn rund um den Bestell-Button sind die Pflichtinformationen nicht kompakt genug. Die untersuchten Shops sparten meist nicht mit Detailinfos zu ihren Produkten. Bei etlichen waren die Pflichtinfos nicht auf der finalen Bestellseite zusammengefasst, sondern schon zuvor auf anderen Seiten platziert. Zum Teil fanden sich Pflichtangaben auch unter dem Bestell-Button, vom Button durch sonstige Angaben getrennt oder gingen im Gesamtlayout unter. Optimal umgesetzt haben die Vorgaben nur drei Shops.

DER AK TEST

48 Webshops wurden exemplarisch ausgewählt. Überprüft wurden die zehn umsatzstärksten Shops in Österreich. Weitere 32 Online-Shops wurden auf Basis der Reihung bei einer Google-Suche ausgewählt (entlang den laut Statistik Austria wichtigsten Produktkategorien für Online-Shopping: Kleidung, Bücher, Flüge, Veranstaltungstickets usw.). Sechs weitere wurden nach ihrer Praxisrelevanz ausgewählt.

UMSETZUNG DER BUTTON-LÖSUNG IN ÖSTERREICH <– anklicken
Quelle: Arbeiterkammer

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