Archiv für den Monat: Januar 2016
Zuverdienst: Viel Ärger für wenig Geld
Bisher lautete die Faustregel: Wer ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bekommt, kann bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. 2015 waren dies rund 405 Euro pro Monat.
2016 heißt es aber aufpassen: Während die Zuverdienstgrenze gleich bleibt, klettert die Geringfügigkeitsgrenze auf 415,72 Euro monatlich. Wer also bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdient, übersteigt den erlaubten Zuverdienst beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld um rund 85 Euro im Jahr.
TIPP
Achten Sie darauf, nicht mehr als 400 Euro pro Monat zu verdienen, während Sie das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bekommen. Sie ersparen sich damit den Ärger einer Rückzahlung!
Quelle: AK-WIEN
Änderungen für (werdende) Eltern
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Vor kurzem hat sich die Regierung auf ein „Vereinbarkeitspaket“ geeinigt, mit dem auch einige langjährige AK Forderungen Realität werden. Finden Sie hier die wichtigsten Änderungen im Mutterschutzgesetz und im Väterkarenzgesetz, die mit 2016 in Kraft treten:
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Die vom ÖGB durchgesetzte Lohnsteuer-Entlastung wird erstmals bei der Auszahlung der Jänner-Löhne/-Gehälter wirksam. Auch die Maßnahmen zur Gegenfinanzierung treten in Kraft – mehr unter: www.oegb.at/lohnsteuerrunter