Arbeiten in der Weihnachtszeit

Alle Jahre wieder verwirren uns, die Weihnachtssamstage mit der Frage wann sie beginnen, oder wie funktioniert der 8.Dezember.

Das Thema “Arbeiten in der Weihnachtszeit” ist genau geregelt, sowohl Arbeitgeber/-innen als auch Arbeitnehmer/-innen haben sich an Bestimmungen zu halten.

In diesem Artikel werden die “Weihnachtssamstage” und der 8. Dezember von der Arbeiterkammer erklärt.

Weiterlesen

LOHNSTEUER RUNTER AKTION

Eine Erinnerung an die Aktion des ÖGB Lohnsteuer runter!

Sollte jemand unterschreiben wollen, sollte es bald geschehen!

“Jetzt Unterschreiben! Nur noch bis zum 29. Oktober!

Mit dem österreichweiten Aktionstag haben wir die 800.000er-Marke geknackt. Jetzt geht es ins Finale, bis zum 29. Oktober brauchen wir noch jede einzelne Unterschrift!
Ende des Monats wird die endgültige Gesamtunterschriftenzahl verkündet.”

Die Gelegenheit, mit der eigenen Unterschrift so ein Thema zu unterstützen, gibt es nicht oft.

Am 22.10.2014 war ein Aktionstag der Gewerkschaft, an dem viele Unterschriften gesammelt wurden.

Quelle: Lohnsteuer runter

Hierzu gibt es auch einen Artikel vom Standard, zur allgemeinen Situation im Handel, über die Kaufkraft der Konsumenten, sowie ein Kommentar zur Lohnsteuer von Karl Proyer.
Der Artikel: KONSUMENTEN GEHT DIE LUFT AUS (<– anklicken)

Sonntagsöffnung

Am 08.10.2014 wurden die Angestellten der inneren Mariahilferstraße befragt:

“Wiener Handelsangestellte klar gegen Sonntagsöffnung
94,3 Prozent der Befragten wollen am Sonntag nicht arbeiten
Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) führte heute in der Wiener Innenstadt und in der Inneren Mariahilferstraße eine groß angelegte Befragung der Angestellten im Handel durch. Mit 94,3 Prozent sprach sich die überwältigende Mehrheit gegen eine Öffnung der Geschäfte an Sonntagen aus.

Etwa 150 AktivistInnen der GPA-djp führten in 37 Teams die Befragung durch. Das Ergebnis war eindeutig. Insgesamt haben 5.566 Beschäftigte an der Abstimmung teilgenommen, davon waren 5.539 Stimmen gültig. 5.224 KollegInnen antworteten auf die Frage “Wollen Sie am Sonntag arbeiten?” mit Nein. Das sind 94,3 Prozent.”


Quelle: GPA-DJP
Weiterlesen

Mitarbeiter-Bereich und Kondition Passwort Zugang vorerst deaktiviert!

Werte Kollegin, Werter Kollege,

Leider tarnte sich jemand sehr gut als Kika-Mitarbeiter/in, und erhielt das Passwort für den Mitarbeiter-Bereich und die Konditionen.
Aus diesem Grund, wurde das Passwort welches den Zugang zum Mitarbeiter-Bereich und die Konditionen öffnete, geändert.
Erst nach Kontrolle aller Mitarbeiter/innen, welche bereits ein Passwort erhalten haben, werden wir den Zugang wieder öffnen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter welche bereits ein Passort hatten und noch bei Kika beschäftigt sind, erhalten voraussichtlich in 2 Wochen ein E-Mail mit dem neuen Passwort.

Wenn Du noch kein Passwort angefordert hast, sende bitte ein Firmeninternes E-Mail, mit Angabe des Vor- und Nachnamen sowie der Personalnummer an: ZBR E-MAIL SIGNATUR

Wir als Zentralbetriebsrat möchten den Kika Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Informationsportal mit wichtigen Aufklärungen bieten, welches nur Kika Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung stehen soll.
Daher bitten wir um Verständnis, dass es zu einer vorübergehenden Sperre kommt.
Mit kollegialen Grüßen
Dein Zentralbetriebsrat.

AK und ÖGB übergeben Steuermodell an Regierungsspitze

______________________________________________________________________

“Chance für Bundesregierung, Wachstumsimpulse zu setzen”

“Unser Konzept liegt auf dem Tisch. Es ist gerecht und machbar. Jetzt muss es rasch und konsequent umgesetzt werden”, erklären ÖGB-Präsident Erich Foglar und AK-Präsident Rudi Kaske. Die Arbeitnehmervertreter haben das ÖGB/AK-Modell zur Senkung der Lohnsteuer bei einem Termin im Parlament am 23. September an die Regierungsspitze übergeben, die sich den Vorschlägen gegenüber offen zeigte. Dass die Senkung der Steuern auf Arbeit nun ganz oben auf der Regierungsagenda steht, ist für Foglar und Kaske ein wichtiges Signal. “Jetzt liegt es an der Bundesregierung, unser Modell aufzugreifen, zu diskutieren und umzusetzen. Wir erwarten von der Regierung, dass sie Politik für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer macht”.

Über den Sommer haben ÖGB- und AK-ExpertInnen ein gerechtes, spürbares und machbares Entlastungsmodell für ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen ausgearbeitet und beschlossen. Inzwischen haben bereits mehr als 700.000 UnterzeichnerInnen die Kampagne “Lohnsteuer runter!” unterstützt.

AK-Präsident Rudi Kaske hält fest, dass das ÖGB/AK-Modell für alle ArbeitnehmerInnen wesentliche Entlastungen bringen wird: “Die Beschäftigten haben es sich redlich verdient, dass von ihrem Lohn mehr netto bleibt”. Daher schlagen AK und ÖGB auch wirksame Maßnahmen gegen die kalte Progression vor, “damit die hohen Lohnsteuern und die Teuerung zusätzliche Euros nicht sofort wieder auffressen.” So soll sichergestellt werden, dass die Entlastung der ArbeitnehmerInnen auch dauerhaft abgesichert bleibt.

Das ÖGB/AK-Modell gewährleistet, dass die Menschen sich wieder mehr leisten können, insbesondere durch die Senkung des Eingangssteuersatzes von 36,5 auf 25 Prozent. Es ist fair und gerecht. Alle ArbeitnehmerInnen profitieren. Auch diejenigen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, sollen durch die Lohnsteuersenkung entlastet werden. Sie bekommen in Form der erhöhten Negativsteuer eine größere Gutschrift beim Finanzamt. Erstmals bekommen auch die PensionistInnen die Negativsteuer als Ausgleich für die Teuerung.
Weiterlesen

KV Gastgewerbe

Mehr Geld für Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe

2,2 Prozent mehr auf kollektivvertragliche Löhne und Gehälter.

Im monatelangen Ringen um eine Einkommenserhöhung für die Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe konnten die Gewerkschaften vida und GPA-djp jetzt eine bundesweite Lösung erreichen. Für die rund 200.000 Beschäftigten werden mit 1. September die kollektivvertraglich festgelegten Löhne bzw. Gehälter sowie die Lehrlingsentschädigungen um 2,2 Prozent erhöht. Die Forderung der Arbeitgeber nach einer Verkürzung der Nachtruhezeit und einer Verlängerung des Durchrechnungszeitraums als Vorbedingung für eine Einkommenserhöhung konnte abgewehrt werden.

Einheitliche Erhöhung

Nachdem wegen dieser Forderung die bundesweiten Verhandlungen über einen neuen Kollektivvertrag im April gescheitert waren und es den Chefverhandlern der WKÖ nicht gelungen war, eine bundesweit einheitliche Position zu finden, mussten die Gewerkschaften vida und GPA-djp mit den VertreterInnen der WKÖ in allen Bundesländern einzeln Sondierungsgespräche führen. Trotz dieser schwierigen Umstände, die wohl auch auf die bevorstehenden Wirtschaftskammerwahlen zurückzuführen sind,  ist es den Gewerkschaftsvertretern  gelungen, eine bundesweit einheitliche Anhebung der kollektivvertraglichen  Löhne und Gehälter zu erreichen, sodass bestehende Unterschiede zwischen den Bundesländern nicht noch weiter vertieft werden. Einzig im Burgenland ist die Entscheidung der Arbeitgebervertreter noch ausständig.

Neue Lohntabellen

Mindestlohn bzw. Mindestgehalt betragen künftig 1.349 Euro brutto, die Lehrlingsentschädigungen betragen 604 Euro im ersten Lehrjahr, im zweiten 674 Euro, im dritten 808 Euro und im vierten Lehrjahr 870 Euro. Beschäftigte, die Fragen zu ihrer Entlohnung haben, können sich an das jeweilige vida- Landessekretariat wenden.

Kaufkraft sichern

„Die Erhöhung liegt mit 2,2 Prozent leicht über der Inflationsrate und die Beschäftigten bekommen so zumindest die Teuerung abgegolten –  ein Schritt, der von den Arbeitgebern eigentlich mit 1. Mai hätte gesetzt werden sollen,“ so die Chefverhandler der Gewerkschaften vida und GPA-djp, Rudolf Komaromy  und Alfred Gajdosik: „Im Sinne der Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe sind wir froh, dass uns diese Einigung auf Bundesländer-Ebene gelungen ist. Unser langfristiges Ziel bleibt jedoch eine Anhebung des Mindesteinkommens auf 1.500 Euro und ein bundesweit einheitliches, modernes Lohn- und Gehaltssystem!“

Quelle Text: VIDA

COMCAT

Werte Kollegin, Werter Kollege!

Seit einiger Zeit haben wir vom Unternehmen Comcat, reduzierte Preise zu verschiedensten Veranstaltungen erhalten.
Aufgrund eines Trauerfalles, wurde die Plattform vorerst geschlossen.
Sollte das Unternehmen die Vermittlung von Veranstaltungen fortsetzen, werden die Konditionen erneuert.
Die Unterseite Comcat ist bis auf weiteres deaktiviert.

Arbeiten bei Hitze!

Arbeiten bei Hitze

“Auch bei 35 Grad Celsius im Schatten gibt es keine Hitzeferien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die sommerliche Temperatur zu hoch ist.

An heißen Tagen nehmen Leistungsfähigkeit und Konzentration jedoch deutlich ab. Das hat die Arbeitswissenschaft sowohl bei körperlichen Tätigkeiten als auch bei geistigen Tätigkeiten herausgefunden. An „Hundstagen“ sinkt die Arbeitsleistung um 30 bis 70 Prozent gegenüber Tagen mit „normalen“ Temperaturen. Gleichzeitig leidet die Arbeitsqualität, die Fehlerhäufigkeit und das Unfallrisiko steigen.

Folgende Regelungen gibt es fürs Arbeiten bei Hitze

In Arbeitsräumen müssen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. Direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen muss beispielsweise mit Jalousien vermieden werden. Auch alle wärmestrahlenden Flächen, beispielsweise verursacht durch Maschinen oder Lichtspots, sind abzuschirmen.

Raumtemperatur zwischen 19° C und 25° C bei Büro mit Klimaanlage

Bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung, wie beispielsweise Büroarbeiten, hat die Raumtemperatur generell zwischen 19° C und 25° C zu betragen. Ist eine Klima- oder Lüftungsanlage vorhanden, so sollen die 25° C möglichst nicht überschritten werden. Sind solche Klima- oder Lüftungsanlagen nicht vorhanden, sind von ArbeitgeberInnenseite sämtliche Maßnahmen auszuschöpfen, die dazu geeignet sind die Temperatur zu senken (z.B. nächtliches Lüften, Beschatten der Fenster, Bereitstellung von Ventilatoren und alkoholfreien Getränken,…). Bei der Verwendung von Klimaanlagen muss eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 % und 70 % gewährleistet sein. Eine verpflichtende Installation von Klimaanlagen sieht das Gesetz nicht vor.

Wird versucht das Raumklima durch Belüftung zu beeinflussen muss auf etwaige Belastungen durch Zugluft Rücksicht genommen werden. Die Luftgeschwindigkeit darf bei geringen körperlichen Belastungen 0,10 m/s (Meter pro Sekunde), bei normaler körperlicher Belastung 0,20 m/s und bei schwerer körperlicher Belastung 0,35 m/s nicht überschreiten.

Von den Regelungen zu Raumklima und Zugluft darf abgewichen werden, wenn dies die Nutzungsart des Raumes erfordert und andere technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vor ungünstigen raumklimatischen Bedingungen getroffen wurden.

Gesetzliche Grundlage: § 28 Arbeitsstättenverordnung (AStV)”

Quelle: Arbeiterkammer