COMCAT

Werte Kollegin, Werter Kollege!

Seit einiger Zeit haben wir vom Unternehmen Comcat, reduzierte Preise zu verschiedensten Veranstaltungen erhalten.
Aufgrund eines Trauerfalles, wurde die Plattform vorerst geschlossen.
Sollte das Unternehmen die Vermittlung von Veranstaltungen fortsetzen, werden die Konditionen erneuert.
Die Unterseite Comcat ist bis auf weiteres deaktiviert.

Arbeiten bei Hitze!

Arbeiten bei Hitze

“Auch bei 35 Grad Celsius im Schatten gibt es keine Hitzeferien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die sommerliche Temperatur zu hoch ist.

An heißen Tagen nehmen Leistungsfähigkeit und Konzentration jedoch deutlich ab. Das hat die Arbeitswissenschaft sowohl bei körperlichen Tätigkeiten als auch bei geistigen Tätigkeiten herausgefunden. An „Hundstagen“ sinkt die Arbeitsleistung um 30 bis 70 Prozent gegenüber Tagen mit „normalen“ Temperaturen. Gleichzeitig leidet die Arbeitsqualität, die Fehlerhäufigkeit und das Unfallrisiko steigen.

Folgende Regelungen gibt es fürs Arbeiten bei Hitze

In Arbeitsräumen müssen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. Direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen muss beispielsweise mit Jalousien vermieden werden. Auch alle wärmestrahlenden Flächen, beispielsweise verursacht durch Maschinen oder Lichtspots, sind abzuschirmen.

Raumtemperatur zwischen 19° C und 25° C bei Büro mit Klimaanlage

Bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung, wie beispielsweise Büroarbeiten, hat die Raumtemperatur generell zwischen 19° C und 25° C zu betragen. Ist eine Klima- oder Lüftungsanlage vorhanden, so sollen die 25° C möglichst nicht überschritten werden. Sind solche Klima- oder Lüftungsanlagen nicht vorhanden, sind von ArbeitgeberInnenseite sämtliche Maßnahmen auszuschöpfen, die dazu geeignet sind die Temperatur zu senken (z.B. nächtliches Lüften, Beschatten der Fenster, Bereitstellung von Ventilatoren und alkoholfreien Getränken,…). Bei der Verwendung von Klimaanlagen muss eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 % und 70 % gewährleistet sein. Eine verpflichtende Installation von Klimaanlagen sieht das Gesetz nicht vor.

Wird versucht das Raumklima durch Belüftung zu beeinflussen muss auf etwaige Belastungen durch Zugluft Rücksicht genommen werden. Die Luftgeschwindigkeit darf bei geringen körperlichen Belastungen 0,10 m/s (Meter pro Sekunde), bei normaler körperlicher Belastung 0,20 m/s und bei schwerer körperlicher Belastung 0,35 m/s nicht überschreiten.

Von den Regelungen zu Raumklima und Zugluft darf abgewichen werden, wenn dies die Nutzungsart des Raumes erfordert und andere technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vor ungünstigen raumklimatischen Bedingungen getroffen wurden.

Gesetzliche Grundlage: § 28 Arbeitsstättenverordnung (AStV)”

Quelle: Arbeiterkammer

Neuer Auftritt des Blogs!

Werte Kollegin, Werter Kollege!

Nach ca. 7 Jahren überarbeitete die Gewerkschaft die Plattform der Betriebsrat-Blogs.
Durch die notwendig gewordene Modernisierung, und den Problemen mit dem alten Server, wurde die Adresse geändert.
Die Optik des neuen Blog wurde so ähnlich wie möglich gestaltet, damit es kaum eine Änderung zum alten Blog gibt, die Menüs und RSS-Feeds sind ebenfalls wieder angelegt worden.

Wenn Dich die Geschichte der BR-Blogs interessiert, kannst Du sie “hier” nachlesen.

Die Möglichkeit der Kommentierung wurde wesentlich verbessert, nun ist es möglich in jedem Beitrag seine Meinung zu kommentieren.
Sollte ein Link nicht funktionieren, melde es bitte durch ein Kommentar, fast alle Links mussten neu angelegt werden, Danke.

Viel Spass beim Lesen, wünscht
Dein Zentralbetriebsrat

Lohnsteuer runter!

Der ÖGB und die Gewerkschaften haben ein gemeinsames Projekt begonnen.
Die hohe Lohnsteuer soll gesenkt werden!
Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, wurde eine eigene Internetseite angelegt und eine Unterschriften-Aktion ins Leben gerufen.
Momentan kann eine PDF-Datei heruntergeladen werden, ab 03.07.2014 wird es möglich sein online zu unterschreiben.

Jetzt unterschreiben: Lohnsteuer runter!

Damit netto mehr Geld bleibt: ÖGB und Gewerkschaften starten Kampagne

“Wir haben es so satt”, begründet ÖGB-Präsident Erich Foglar die ÖGB-Kampagne für eine spürbare Lohnsteuersenkung: “Bei den Bruttolöhnen erreichen wir in den Kollektivvertragsverhandlungen stets ein Plus über der Inflationsrate. Aber sobald die Abgaben und Steuern abgezogen werden, wird daraus ein reales Minus.” Ab sofort sammeln wir Unterschriften, die uns unserem gemeinsamen Ziel näher bringen: Lohnsteuern runter!

Jetzt unterschreiben: www.lohnsteuer-runter.at

Volle Unterstützung erhält der ÖGB dabei von Österreichs BetriebsrätInnen, PersonalvertreterInnen und JugendvertrauensrätInnen. Sie fordern geschlossen, dass der ÖGB eine große Kampagne für niedrigere Lohnsteuern startet. An einer Befragung haben 11.017 BelegschaftsvertreterInnen teilgenommen. 98,77 Prozent sind für eine Kampagne, und sie haben sich gleichzeitig bereit erklärt, aktiv daran mitzuarbeiten. Das Ergebnis ist für den ÖGB ein Auftrag.

Steuern auf Arbeit steigen immer weiter

Die Steuereinnahmen aus den Arbeitseinkommen steigen immer weiter an, die kalte Progression lässt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz real gleichbleibender Einkommen in höhere Steuerstufen rutschen. Foglar: “Jetzt geht es um eine gerechte Entlastung der ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen. Sie brauchen dringend eine Entlastung. Wenn dafür im Budget kein Spielraum vorhanden ist, dann muss man ihn eben schaffen. Und eine Millionärssteuer ist dafür nicht nur bestens geeignet, sondern auch gerecht.”

Quelle: GPA-djp

GPA-djp neuer Auftritt im Internet

Die Gewerkschaft GPA-djp hat die Internetseite komplett überarbeitet und stellt eine Beschreibung für alle zur Verfügung!

Die neue GPA-djp-Homepage

Unser neuer Internetauftritt bietet allen etwas: Interessierten, Mitgliedern sowie Betriebsrätinnen und Betriebsräten

Willkommen auf der neuen Homepage der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier!

Neben gewohnten Inhalten wie dem Zugang zu Ihrer regionalen Betreuung, Informationen zu über 170 Kollektivverträgen, dem Kontakt zu uns, der Suche, einem ausführlichen News-Bereich, der Mitgliedsanmeldung und vielen weiteren Dingen haben wir auch einige neue Funktionen eingebaut. Die neue Suche macht Vorschläge und sortiert die Ergebnisse.

Bestimmte Inhalte sind nach wie vor eingeloggten Mitgliedern sowie Betriebsrätinnen und Betriebsräten vorbehalten, zum Beispiel Mustervereinbarungen.

[youtube http://www.youtube.com/watch?v=CDsZYq8ney0]

Quelle und Zitat von: GPA-DJP

Aktionswoche Urlaubsgeld der GPA-DJP

URLAUB 550

Für viele Menschen heißt es in den kommenden Wochen wieder „Ab in den wohlverdienten Urlaub“. Finanziert wird der Badeurlaub am Meer oder der Wanderurlaub in den Bergen oft mit dem Urlaubsgeld jener Sonderzahlung, die bei den meisten ArbeitnehmerInnen im Juni auf dem Lohnzettel aufscheint.

Und im November gibt es dann das Weihnachtsgeld. Für viele Beschäftigte sind diese Sonderzahlungen eine Selbstverständlichkeit. Viele glauben, es gebe einen gesetzlichen Anspruch auf die Sonderzahlungen. Dem ist aber nicht so. Es handelt sich um Leistungen, die in den Kollektivverträgen verankert sind. Freie DienstnehmerInnen oder WerkvertragsnehmerInnen etwa bekommen keine Sonderzahlungen.

Die Kollektivverträge wurden und werden von den Gewerkschaften in oft zähen und langwierigen Verhandlungen mit den Arbeitgebern erkämpft. Die Gewerkschaft der Privatangestellten war eine der Vorkämpferinnen für die Durchsetzung des Urlaubsgeldes.In einer Aktionswoche vom 2. bis 6. Juni 20014 informiert die die GPA-djp die Beschäftigten über die Sonderzahlungen und zeigt auf, dass nur mitgliederstarke Gewerkschaften in der Lage sind, die Qualität der Kollektivverträge zu sichern und weiterzuentwickeln. In enger Zusammenarbeit mit BetriebsrätInnen sorgen sie dafür, dass den Beschäftigten auch in Zukunft niemand das Urlaubsgeld streitig machen kann.

ONLINE-GEWINNSPIEL (<—ANKLICKEN)

ULRAUBSGELD 2014 MITSPIELEN

Quelle Bild und Text sowie mehr Informationen: GPA-DJP

KV Hotel- und Gastgewerbe Info

KV Hotel- und Gastgewerbe: Gewerkschaften orten Signal für Wiederaufnahme der KV-Verhandlungen

WK-Spartenobmann Hinterleitner kündigt als Ziel an, alles zu tun, damit Rahmenbedingungen für Beschäftigte passen.

„Für schlechte Stimmung im Tourismus sorgen nicht diejenigen, die Missstände und Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz anprangern und bekämpfen, sondern diejenigen, die dafür verantwortlich sind“, kommentieren die Verhandlungsführer für den Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe, Rudolf Komaromy (vida) und Alfred Gajdosik (GPA-djp) die Reaktion von Helmut Hinterleitner, Obmann der WK-Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft,  auf aktuelle Aussagen des AK-Präsidenten in Kärnten.

Das Motto „Miteinander – nicht gegeneinander“, wie es Hinterleitner heute für die Branche forderte, sowie das medial geäußerte Bekenntnis, alles dafür zu tun, dass die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten passen, orten Komaromy und Gajdosik als Signal für ein Zurück an den Verhandlungstisch: „Diese Aussagen können eigentlich nur bedeuten, dass die Arbeitgeber unserer Aufforderung nachkommen, die Verhandlungen über den Kollektivvertrag, die sie nach der 3. Runde abgebrochen haben, fortzusetzen und den Beschäftigten endlich eine faire Einkommenserhöhung zukommen zu lassen. Wir sind gesprächsbereit und warten auf Vorschläge für Verhandlungstermine!“

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